Teilnahmebedingungen

Der Joseph Joachim Violinwettbewerb wird vom 16. bis 28. September 2024 zum zwölften Mal in Hannover durchgeführt. Der Wettbewerb findet alle drei Jahre statt. Ausrichterin des Wettbewerbs ist die Stiftung Niedersachsen.

Altersgrenze

Teilnahmeberechtigt sind 2024 Violinist*innen aller Nationen, die zwischen dem 29. September 1991 und dem 16. September 2008 geboren wurden.

Bewerbung

Die Bewerbung muss bis zum 31. März 2024 (23:59 MEZ) online eingereicht werden. Das Verfahren für die Bewerbung wird im Dezember 2023 bekannt gegeben.
Unvollständige Bewerbungen können zurückgewiesen werden.
Der Eingang der vollständigen Bewerbungen wird bis zum 15. April 2024 per E-Mail bestätigt.

Vorauswahl

Die 24 Teilnehmer*innen des Joseph Joachim Violinwettbewerbs 2024 werden u. a. von Stimmführer*innen der NDR Radiophilharmonie auf Basis Ihrer hochgeladenen Videos ausgewählt.
Die Benachrichtigung aller Teilnehmer*innen wird bis zum 21. Mai 2024 per E-Mail erfolgen.
Die Teilnahme muss von den Benannten durch schriftliche Bestätigung und Überweisung der Anmeldegebühr von 100 Euro auf das Konto der Ausrichterin anerkannt werden.

Ablauf des Wettbewerbs

Der Wettbewerb besteht aus drei Durchgängen in fünf Runden. Alle Teilnehmer*innen spielen das Programm der ersten Vorrunde (Violine solo) und der zweiten Vorrunde (Violine und Klavier). Acht Teilnehmer*innen erreichen das Semifinale.

Die Semifinalist*innen spielen das Programm der ersten Runde mit dem Münchener Kammerorchester, das Programm der zweiten Runde mit Klavier, dem Kuss Quartett und nach eigener Wahl mit weiteren Musiker*innen. Drei Semifinalist*innen erreichen das Finale.

Jede*r Finalist*in spielt das Auftragswerk und ein Violinkonzert mit der NDR Radiophilharmonie.

Die Entscheidungen werden von einer internationalen Jury gemäß der für alle Durchgänge verbindlichen Beurteilungsordnung getroffen. Die Resultate der Jury sind endgültig und unanfechtbar.

Registrierung

Alle Teilnehmer*innen müssen sich am 14. September 2024 persönlich im Wettbewerbsbüro in Hannover registrieren.

Auftrittsreihenfolge

Die Reihenfolge wird während der Eröffnungsveranstaltung am 15. September 2024 gezogen. Bei der Auslosung muss jede*r Teilnehmer*in persönlich anwesend sein oder einen bevollmächtigten Vertreter entsenden. Die durch das Los bestimmte Reihenfolge bleibt bis zum Ende des Wettbewerbs unverändert.

Im Falle höherer Gewalt kann sie abgeändert werden. Die Jury entscheidet darüber in letzter Instanz. Die beschlossene Änderung gilt nur für den betreffenden Durchgang.

Proben

Probemöglichkeiten stehen in den Räumen der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover ab dem 14. September 2024 zur Verfügung.

Für den Wettbewerb stehen als Klavierpartner*innen anerkannte Pianist*innen unentgeltlich zur Verfügung. Die Teilnehmer*innen dürfen eigene Pianist*innen auf ihre Kosten engagieren.

Für den Streichquartettsatz ist eine Probe mit dem Kuss Quartett vorgesehen. Mit dem Münchener Kammerorchester sowie der NDR Radiophilharmonie sind zwei Proben vorgesehen.

Reisekosten

Alle Teilnehmer*innen haben Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Reisedokumente in Hannover. Der Erstattungsbetrag liegt in der Höhe der in Deutschland am 1. Juli 2024 ermittelten preisgünstigsten Flug- bzw. Bahnverbindung zwischen Abflug-/Abfahrtsort und Hannover und zurück.

Aufgrund unseres Nachhaltigkeitskonzeptes erstatten wir keine Kosten für Flüge innerhalb Deutschlands, es sei denn, es handelt sich um Transitflüge.

Unterbringung

Die Teilnehmer*innen werden vom 13. bis 29. September 2024 kostenlos bei Familien in Hannover untergebracht. Auf Wunsch vermittelt das Organisationsteam für Teilnehmer*innen und Begleitpersonen Hotelunterkünfte, die von den Teilnehmer*innen selbst zu zahlen sind.

Konzertangebot

Alle Teilnehmer*innen erklären sich dazu bereit, bei Aufforderung im Konzertprogramm „Zu Gast in Niedersachsen” am 26. September 2024 mitzuwirken, sofern sie nicht für das Finale nominiert wurden.

Weiterhin erklären Sie sich bereit, bis zu zwei Konzerte zu Gunsten der Stiftung Niedersachsen unentgeltlich zu geben, wenn sie darum gebeten werden. Reise- und Unterbringungskosten werden ihnen in diesem Fall von der Stiftung Niedersachsen erstattet.

Verwertungsrechte

Die Stiftung Niedersachsen als Ausrichterin des Wettbewerbs hat das Recht, alle Auftritte im Rahmen des Wettbewerbs ohne Honoraranspruch der Teilnehmer*innen live zu übertragen sowie sie auf Bild- und Tonträger aufzunehmen, und die Aufnahmen gegenwärtig und/oder zukünftig in allen Medien national und international zu nutzen und zu verwerten.

Datenschutz

Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotografien, Adressen und weitere Kontaktdaten gespeichert und an Dritte gegeben werden bzw. in Publikationen und auf den Websites der Stiftung Niedersachsen und des WFIMC gegenwärtig und/oder zukünftig national und international erscheinen dürfen.

Rechtsweg

In Zweifelsfällen gilt ausschließlich der deutsche Text der Bestimmungen. Gerichtsstand ist Hannover.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Porträt Marlene Richert
Marlene Richert
Künstlerisches Betriebsbüro
Joseph
Joachim