FAQ für Bewerber und Teilnehmende 2027

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Bewerbung und Teilnahme am Joseph Joachim Violinwettbewerb 2027. 

Bewerbung

Die Anmeldung kann ab 1. Januar 2027 online über die Internetseite www.muvac.com erfolgen. Anmeldeschluss ist der 31. März 2027.
Ja. Bei Einreichung der Bewerbung wird eine nicht erstattungsfähige Bewerbungsgebühr in Höhe von 110 EUR fällig, zahlbar bei Einreichung der Bewerbung auf www.muvac.com.
Ja, alle Sätze müssen in einem Take ohne Pause aufgenommen werden. Das Video darf zwischen den Sätzen nicht geschnitten sein und gleicht so einer Konzertsituation. 
Ja, beide Sätze müssen in einem Take ohne Pause aufgenommen werden. Das Video darf zwischen den Sätzen nicht geschnitten sein und gleicht so einer Konzertsituation. 
Ja. Die Videos müssen ohne jegliche Nachbearbeitung von Bild und Ton gedreht werden und müssen bei jedem Werk von Anfang bis Ende ununterbrochen laufen.  

WICHTIG: Damit wir sehen, dass die Videos in einem Take aufgenommen und nicht nachbearbeitet wurden, stellen Sie sichtbar eine Uhr (auf Ihrem Handy, Tablet o.ä.) auf und lassen die Zeit während der Aufnahme mitlaufen.  

Sie können dafür beispielsweise Apps wie „AtomUhr“ (iOS) oder „AtomicClock“ (Android) oder https://uhr.ptb.de/ (ohne Installation) nutzen.
Bitte reichen Sie maximal zwei Videos (1x Ysaÿe, 1x Schubert) ein und laden Sie diese auf Ihrem Muvac-Profil hoch. Alle weiteren Informationen zum Thema Bewerbungsvideo finden Sie unter den Bewerbungsbestimmungen 2027.
Sie können sich entweder an uns unter mail@jjv-hannover.de oder den technischen Support von Muvac unter support@muvac.com wenden.

Repertoire

Das Auftragswerk wird am 1. Juli 2027 digital versendet. 
Das Programm muss bis spätestens 1. Juli 2027 eingereicht werden, zusammen mit einer Erläuterung, die sich zur Veröffentlichung im Programmheft eignet (600-900 Zeichen). 

Weitere Informationen werden den Teilnehmer*innen persönlich geschickt.
Am 1. Juli 2027 muss das Repertoire final bestätigt werden. Alle Änderungen bitte gesammelt am 1. Juli 2027 mitteilen.
Ja, das ist möglich. 
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ja, das ist möglich.
Spielen Sie die Wiederholungen bitte so, wie Sie es im Konzert auf der Bühne machen würden. 
Es ist allen Teilnehmenden freigestellt, ob sie Noten nutzen oder auswendig spielen.

Proben

Akustikprobe: Die Akustikprobe (solo) im Konzertsaal beträgt 20 Minuten.
 
Vorrunde 1 (Violine und Klavier): Es gibt eine Probe mit dem/der Pianist*in in einem der Probenräume. 

Vorrunde 2 (Violine solo): Es stehen Proberäume in der Hochschule für Musik, Theater und Medien zur Verfügung. Diese sind täglich von 9.00 bis 21.30 Uhr geöffnet.  

Semifinale 1 (Auftragswerk): 25 Minuten Anspielprobe (solo)
 
Semifinale 2 (Kammerkonzert): 90 Minuten Probe, 45 Minuten Anspielprobe

Semifinale 3 (Rezital): 60 Minuten reine Quartett-Probe sowie 60 Minuten Generalprobe für das Rezital. Beide Proben finden in einem Probenraum statt.  

Finale: Am 30. September 2027 und 1. Oktober 2027 jeweils 70 Minuten Probe mit der NDR Radiophilharmonie 
Ja, es stehen Proberäume in der Hochschule für Musik, Theater und Medien zur Verfügung. Diese sind ab dem 17. September 2027 täglich von 9.00 bis 21.30 Uhr geöffnet.

Organisatorische Fragen zum Wettbewerb

Alle Teilnehmer*innen müssen sich am 17. September 2027 ab 10.00 Uhr persönlich im Wettbewerbsbüro in der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (Neues Haus 1, 30157 Hannover) registrieren. Die Registrierung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. 

Nach der Registrierung kann eine Akustikprobe im Konzertsaal wahrgenommen werden. 
Bei der Registrierung am 17. September 2027 wird die Auftrittsreihenfolge per Auslosung festgelegt. Die Reihenfolge der Ziehung erfolgt alphabetisch.

Die Teilnehmenden müssen dafür persönlich im Wettbewerbsbüro erscheinen und ziehen nach der Registrierung im Wettbewerbsbüro die persönliche Startnummer. Daraus ergibt sich die Auftrittsreihenfolge.
Alle Teilnehmer*innen können vom 16. September bis 3. Oktober 2027 nach Verfügbarkeit kostenlos bei Familien in Hannover wohnen. Auf Wunsch vermittelt das Organisationsteam für Teilnehmer*innen und Begleitpersonen Hotelunterkünfte, deren Kosten von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen sind. 
Alle Teilnehmer*innen haben Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Reisedokumente in Hannover. Der Erstattungsbetrag liegt in der Höhe der in Deutschland am 15. Juni 2027 ermittelten preisgünstigsten Flug- bzw. Bahnverbindung zwischen Abflug-/Abfahrtsort und Hannover und zurück.

Aufgrund unseres Nachhaltigkeitskonzeptes erstatten wir keine Kosten für Flüge innerhalb Deutschlands, es sei denn, es handelt sich um Transitflüge. 
 
Joseph
Joachim